Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Verein (Rückbildung aus vereinen ) bezeichnet eine Organisation in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen durch Satzungen festgelegten Tun zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen oder ähnlichem zusammengeschlossen haben. Als eingetragener Verein ist es einer solchen Gruppierung möglich juristische Person aufzutreten. eingetragene Vereine müssen auf Prinzip der Demokratie aufgebaut sein; sie müssen eine Satzung und einen Vorstand demokratisch wählen.
Mobilität Flexibilität und Individualität fanden in der Struktur des Vereins neue Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Diese Interessen umfassten das Spektrum des Lebens. Zunächst war der Anspruch Vereine ein genereller allgemeiner. Zum Beispiel war Turnverein zugleich ein Sportverein ein religiöser Verein gleichzeitig auch ein Verein (siehe Friedrich Ludwig Jahn : "frisch fromm fröhlich frei") und vereinte individuelle mit kollektiven Interessen. Damit gewannen Vereine gesellschaftlichen Einfluss und Macht.
Wenn man heute dem Vereinswesen mitunter mit dem Begriff der Vereinsmeierei beizukommen sucht zeigt sich doch gegenwärtig Kraft vereinsmäßig strukturierter Organisationen in der Rolle Nichtregierungsorganisationen ( NGOs ) in den gegenwärtigen weltpolitischen Auseinandersetzungen.