Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Vereinigungsfreiheit ist eines der elementaren Grundrechte .
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Vereinigungsfreiheit in Artikel 9 garantiert. Dabei ist zwischen der allgemeinen Vereinigungsfreiheit Artikel 9 Absatz 1 GG und der des Artikel 9 Absatz 3 GG zu
Artikel 9 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen deren Zweck oder deren den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der richten sind verboten.
(3) Das Recht zur Wahrung und der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen nichtig hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen den Artikeln 12a 35 Abs. 2 und Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten die zur und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von im Sinne des Satzes 1 geführt werden.