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Die Verfassung des Königreiches Spanien ist am 29. Dezember 1978 in Kraft getreten einen Tag später ursprünglich vorgesehen denn der 28. Dezember der día de los santos inocentes ist die spanische Entsrechung zum 1. April . Sie folgte den bis dahin geltenden Verfassungsgesetzen die als so genannte Franco -Verfassung bezeichnet werden und eine Gesetzessammlung mit darstellten. Vorgänger der Verfassungsgesetzte war die Verfassung Spanischen Republik vom 9. Dezember 1931.
Die Verfassung des Königreiches Spanien ist 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem verabschiedet und am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen ratifiziert worden. König Juan Carlos I. hat Verfassung vom 27. Dezember 1978 unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten ist Verfassung lediglich einmal geändert worden. Durch Gesetz 27. August 1992 wurde dabei - im mit der Ratifizierung des EU-Vertrags - im 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ("aktive Wahlrecht" durch "aktive und passive Wahlrecht").
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