Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter dem so genannten preußischen Verfassungskonflikt - auch Heereskonflikt genannt - versteht man den Konflikt König Wilhelm I. als Staatsoberhaupt und dem Abgeordnetenhaus als die größtenteils liberale Mitglieder zählte. Der Konflikt in die Zeit zwischen 1858 und 1866. Mittelpunkt der Kontroverse stand anfänglich die vom geplante Reorganisation des Heeres und dabei die der Dienstzeit der Soldaten auf drei Jahre. sahen die Abgeordneten als einen Machtzuwachs der und forderten anstatt dessen ein Volksheer.
Dieser eigentlich oberflächliche Konflikt wurde von konservativen Mitgliedern vor allem denen des Herrenhauses und zum Grundsatzkonflikt zwischen Königtum und Revolution Durch die Mehrheit der Liberalen im Abgeordnetenhaus sich 1861 in der ersten deutschen Programmpartei der Fortschrittspartei " zusammenschlossen erwog der König Wilhelm I. abzudanken zumal er auch durch mehrmalige die liberale Mehrheit nicht verringern konnte.
Jetzt trat Bismarck in das Geschehen ein. Er bot Dienste zur Festigung der königlichen Macht gegen Parlament an. Der König ging darauf ein ernannte ihn 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten. Bismarck den Konflikt durch strikte Verfolgung einer antiparlamentarischen In seiner Lückentheorie erklärte er dass dem König im das Notrecht zur letzten Entscheidung zustehe und ohne Zustimmung des Parlaments handeln dürfe selbst dieses mit Budgetverweigerung antwortete. Aus verfassungsrechtlicher Sicht dieses Vorgehen nicht gerechtfertigt.
Den Konflikt löste er aber erst seinem Versöhnungsangebot an die Liberalen nach dem im Krieg gegen Österreich der im Kampf die Führungsrolle erkärt wurde: In der Indemnitätsvorlage von 1866 sollte das Parlament nachträglich den Haushalt vergangenen Jahre legalisieren dafür wurde ihnen ein in Aussicht gestellt. Daraufhin spaltete sich eine Partei die Nationalliberale Partei von der Fortschrittspartei ab. Diese neue unterstützte Bismarck in seiner nationalen Politik wohingegen alte Partei weiterhin in scharfer Opposition zum blieb. Die Indemnitätsvorlage wurde mit 250:75 Stimmen angenommen.