Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der von Minderheiten durch die umgebende Mehrheit oder deren
Insbesondere sind Verfolgungen mit einem oder der folgenden Charakteristika gemeint:
Die Verfolger begehen Verstöße gegen die Menschenrechte
Die Verfolger berufen sich auf Normen die auf alle definierbaren Minderheiten einer Gemeinschaft mit gleichen Ergebnis anwendbar sind.
Die Folgen der Verfolgung stehen in keinem zur vorgeworfenen Tat. Oft weichen Grund der und Anklage voneinander ab.
Es gibt eine innere Systematik der Verfolgungen.
Verfolgt werden nicht Einzelindividuen sondern Gruppen (eben
Es ist schwierig objektive überall gültige von Recht und Unrecht zu setzen da von Menschen definierten Rechtsnormen durch den Menschen Frage gestellt werden können. Das gilt für Idee des Naturrechts oder das Völkerrecht ebenso wie für Offenbarungen an einzelne
Wenn in einem philosophischen oder politischen die Gemeinschaft höher gewertet wird als der Mensch kann das zur Legalisierung von Minderheitenverfolgung
Insbesondere in früheren Gesellschaften waren ethnische Herkunft Religion Kultur und Organisationsform (Gruppe Staat ) eng miteinander Verbunden teilweise sogar vollständig Teilweise ist dies auch heute noch so. Abweichung eines Parameters konnte zum Ausschluss aus Gemeinschaft führen. Dieser Mechanismus wird gelegentlich als eingestuft. Verschiedene Gedanken Friedrich Nietzsches können in diesem Sinne aufgefasst werden.
Auch die Unterscheidung der Minderheitenverfolgungen von Ahndung individueller Verbrechen kann schwierig sein da öfters vorkommt dass die Verfolgung darin besteht die verfolgte Minderheit irgendwelcher Verbrechen angeklagt wird Verschwörung etc.)
Von daher kann die zur Verfolgungszeit Rechtslage nicht entscheidend sein bei der Beurteilung eine Minderheitenverfolgung vorliegt.
Spontane Verfolgungen können institutionalisiert werden. Beispielsweise können Anfeindungen gegen eine Minderheit vom Staat aufgenommen durch seine Organe flächendeckend umgesetzt werden.
Institutionen der Mehrheit können "spontane" Verfolgungen initiieren.
Staatsformen ohne Gewaltentrennung haben sich als anfällig für Minderheitenverfolgungen gezeigt. Demgegenüber gilt die in modernen Demokratien als relativ unanfällig. Ein in der begründeter absoluter Schutz vor Minderheitenverfolgungen ist jedoch
Oft sollten Verfolgungen durch scheinbar objektive legitimiert werden. Dazu zählen:
falsche Anschuldigungen
unzulässige Verallgemeinerungen von Einzeltaten
einseitige geistes- oder naturwissenschaftliche Beweisführungen
Schaffung von minderheitenfeindlichen Gesetzen und Regelungen die unter Aufgabe der individuellen Würde befolgt werden
Diese Argumente konnten dann dazu genutzt Normalbürger zu Unterstützung der Verfolgung bis hin Gewaltexzessen zu bewegen. Das konforme Verhalten des zu einem menschenfeindlichen Rechtssystem stellt vielfach ein bei der Aufarbeitung von Diktaturen dar.
Nicht immer werden die Gründe für Minderheitenverfolgung offen benannt. Auch in Fällen in der Verfolgungsgrund direkt aus beispielsweise religiösen Texten ist spielen oft wirtschaftliche oder politische Interessen wesentliche Rolle bei der Verfolgung. Wirtschaftliche Gründe Auslöser von Minderheitenverfolgungen sein insbesondere wenn die durch wirtschaftlichen Erfolg charakterisiert ist. Die geistige Abweichung von einem weltanschaulichen theologischen oder Modell kann dann Anlass für eine Minderheitenverfolgung wenn die Vertreter der Meinung von der wird gleichzeitig über politische oder kulturelle Macht Dies ist vor allem in totalitären Systemen Fall.
Girard's Theorie über die Mimetik und den Sündenbockmechanismus beschreibt beispielsweise das Ausmachen eines schuldfreien innerhalb einer Gesellschaft als existenzsichernd und einend die Gemeinschaft.
Gleichzeitig hält er es für wesentlich Mechanismus zu durchschauen und zu überwinden da das Gewalt an unschuldigen Opfern für nicht hält. Für diese Theorie spricht das totalitäre die Mehrheit oft massiv gegen Minderheiten mobilisierten wenn damit objektive wirtschaftliche Nachteile verbunden waren.
Die gegen die Minderheit angewandte Gewalt vielfältige Intensitäten und Charaktere besitzen. Möglichkeiten sind:
soziale Isolierung innerhalb der Gemeinschaft bis hin Ghettobildung
Beschädigung von Eigentum der Minderheit bis hin Zerstörung von Eigentum
tätliche Angriffe bis zur Tötung
Duldung dieser Angriffe durch die Organe der
kulturelle und religiöse Behinderungen bis hin zu
Im Extremfall gipfelt die Verfolgung in Dabei kommt es zu Verschleppungen und Tötungen Personen die durch wenige Merkmale (z.B. Wohnort Hautfarbe) charakterisiert werden. Diese Gewaltexzesse können spontan oder institutionell organisiert sein.
Die Bewältigung der erlebten Gewalt kann verschiedene Arten stattfinden. Eine kritische und sachliche mit dem Problem ist sicherlich anzustreben erfolgt oft genug erst nach radikalen Systemwechseln und oder Generationen später. Oft dominieren Verdrängung und - oder aber Legitimationsversuche. Stellen sich einzelne oder Gruppen der Mehrheit auf die Seite Minderheit droht ihnen nicht selten das gleiche wie der verteidigten Minderheit.
Die persönliche und kulturelle Bewältigung des durch die verfolgte Minderheit ist oft sehr Während der Verfolgung können alle Facetten zwischen stoischem Erdulden und offenem Widerstand vorkommen. Auch Verleugnung der Zugehörigkeit zur Minderheit oder eine an die Verfolger sind möglich. Nach dem der Verfolgung kann das Erlebte verdrängt oder ( Märtyrer ) werden. Möglich ist sowohl ein aufleben Minderheitencharakteristika (z.B. Religion oder Kultur) oder deren Absterben. Es kommt auch immer wieder zu Gegenreaktionen die dann denn Charakter einer Minderheitenverfolgung ehemaligen Mehrheit haben können.
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