Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Verhältniswahl (siehe Wahlsysteme ) bedeutet dass eine Partei im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen auch entsprechende Anzahl an Sitzen im Parlament erhält.
Erhält ein Partei beispielsweise 10% der so erhält sie dann auch 10% der im Parlament.
Bei einigen Verhältniswahlsystemen gibt es jedoch Mindestanzahl an Stimmen die eine Gruppierung erreichen um berücksichtigt zu werden. Liegt eine Partei den von ihr erreichten Stimmen unter dem einer Sperrklausel verlangten Mindestprozentsatz erhält sie keine Sitze Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Sperrklausel bei Bundestagswahlen beispielsweise
Vorteile des Verhältniswahlsystems (ohne Sperrklausel):
exakte Abbildung des Wählerwillens die Sitzverteilung Parlament repräsentiert das Verhältnis des Wahlerfolgs der
keine Stimme geht verloren
Auch kleine und mittlere und vor neue Parteien erhalten dadurch ein angemessenes politisches ihre Anhänger sind politisch repräsentiert
Die Parteien können Experten ohne Probleme Parlament holen
Man kann nicht durch die Festsetzung Wahlkreise das Ergebnis der Wahl beeinflussen
Nachteile des Verhältniswahlrechts (ohne Sperrklausel):
Gefahr der Zersplitterung des Parlaments weil viele Parteien dort vertreten sind wodurch:
die Regierungsbildung meist erschwert ist (Bildung Koalitionen nötig)
die Regierungen oft instabil sind
der Wähler kann nicht entscheiden wer Koalitionspartei) regiert
der Wähler hat keinen direkten Einfluss die Kandidaten die in das Parlament einziehen die Listen in der Regel von den selbst aufgestellt werden. Eine Personenwahl ist daher möglich; gewählt werden kann stets nur die einer Partei als Ganzes.