Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Verjährung erlaubt es dem Schuldner die Durchsetzung eines Rechts infolge eines zu verhindern.
Zivilrechtliche Ansprüche können verjährt sein wenn Bestehen des Anspruches eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Der zugrunde liegende Vertrag ist dann aber nicht Der Schuldner muss zunächst die Einrede erheben Forderung sei verjährt. Die Einrede der Verjährung peremptorisch (dauerhaft). Sie ist eine rechtshemmende Einrede. Anspruch verjährt in der Regel innerhalb von Jahren. Der Beginn der Verjährungsfrist ist regelmäßig Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch ist. Der Gläubiger muss zugleich auch den und die Person des Schuldners kennen. Für Schadensersatzansprüche bestehen längere Verjährungsfristen kürzere Verjährungsfristen sind Kauf- und Werkvertragsrecht vorgesehen. Die Verjährung kann werden (z.B. durch Stundung) sie kann jedoch neu beginnen (früher als Unterbrechung bezeichnet) wenn Schuldner beispielsweise anerkennt.
Das Strafrecht (einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht) kennt zwei der Verjährung:
Die Verfolgungsverjährung besteht nach der Zeitdauer nach der bestimmtes Delikt nicht mehr verfolgt wird. Es somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren eröffnet muss es eingestellt werden. Mord und Völkermord verjähren nicht. Im übrigen bestimmt sich Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Die beginnt mit der Beendigung der Straftat.
Die Vollstreckungsverjährung tritt ein wenn das Urteil als oder Maßnahme nach § 11 Abs. 1 8 StGB in Folge Zeitablaufs nicht mehr werden darf. Die Sicherungsverwahrung und die lebenslange Freiheitsstrafe verjähren nicht. Die Verjährungsfristen im übrigen sich nach der verhängten Strafe . Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung bzw. des Urteils.
Ein Verwaltungsakt unterliegt ebenfalls der Verjährung. Seine Verjährungsfrist 30 Jahre nach der Unanfechtbarkeit. Wird durch Verwaltungsakt ein Anspruch auf wiederkehrende Leistungen gewährt gilt die Verjährung nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch .