Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. 1. Verkehr ist die meist zielgerichtete oder zweckbestimmte von Personen Gütern oder Daten in einem örtlich zeitlich oder sachlich Raum i.d.R. unter Zuhilfenahme eines Verkehrsmittels . Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht Protokolle ). Die Aufstellung dieser Regeln sowie die von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des und der Länder den Verkehrsreferaten der Landkreise Kommunen sowie der Polizei bzw. spezieller Einrichtungen (z.B. Flugsicherung Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Wasserschutzpolizei Datenschutzbeauftragte/r ).
2. Verkehr gesellschaftlicher: Umgang zwischen Menschen (Briefverkehr Fremdenverkehr geschäftlicher Verkehr Geschlechtsverkehr er verkehrt in besseren Kreisen usw.)