Verlust Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier . Diese Seite benötigt Javascript um richtig angezeigt zu werden. Der Ausdruck Verlust bezeichnet das Verlorengehen von etwas aus Besitz.
Der Verlust einer Sache ist nicht auch Verlust des Eigentums. Verlorene Sachen gelten Gegensatz zu weggeworfenen Sachen nicht nach § BGB als herrenlos sondern unterliegen den Vorschriften den Fund nach § 965ff BGB. Der Verlust einer Person geht mit strafrechtlicher Unbewertbarkeit ("Tote prüft man nicht") und Verteilung ihres Erbes einher. In der Elektronik bezeichnet man die vom Eingangs- zum Ausgangssignal in einem System Verlust der oftmals in der Einheit dB angegeben wird. Im Gegensatz zum Gewinn bezeichnet der Verlust das Defizit. Der Aufwand ist größer als die Summe aller Erträge .
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