Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Nach § 421g SGB III haben in Deutschland Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe die nach drei Monaten noch nicht sind oder in einer Abeitsbeschaffungsmaßnahme bzw. einer beschäftigt sind Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein . Mit dem Vermittlungsgutschein verplichtet sich die Bundesagentur für Arbeit einen vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittler zu wenn dieser dem Arbeitnehmer eine mindestens 15 umfassende versicherungspflichtige Tätigkeit beschafft.
Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum jeweils drei Monaten
Der Vermittlungsgutschein wird je nach Dauer Arbeitslosigkeit in Höhe von 1.500 € 2.000 oder 2.500 € ausgestellt. Für Beschäftigte in Abeitsbeschaffungsmaßnahme bzw einer Strukturanpassungsmaßnahme ist die Dauer Arbeitslosigkeit vor Beginn der Maßnahme maßgeblich. Wenn vor der Maßnahme nicht selbstständig war wird Vermittlungsgutschein in Höhe von 1.500 € ausgestellt.
Die Vergütung wird in Höhe von € bei Beginn der Beschäftigung der Restbetrag einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt.