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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Schwägerschaft


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Inhaltsverzeichnis

Definition

Schwägerschaft ist nach deutschem Recht (§ 1590 BGB ) das Verhältnis einer Person zu den Verwandten des Ehegatten. Der Begriff geht in Rechtssprache über den allgemeinen Sprachgebrauch hinaus da Verwandten des Ehegatten erfasst werden.

Keine Schwägerschaft im Rechtssinne besteht zu Schwägern des Ehegatten (so genannte Schwipp-Schwägerschaft). Beispiel: heiratet Claudia. Bernd heiratet Dora. Anton und sind Brüder. Dann sind Anton und Dora Bernd und Claudia verschwägert nicht aber Claudia Dora.

Gem. § 1590 Abs. 2 BGB die einmal begründete Schwägerschaft nicht durch die oder Scheidung der sie begründenden Ehe.

Bezeichnung und Grade

Die geläufigsten Bezeichnungen für bestimmte verschwägerte sind:

  • Schwiegereltern: Schwiegervater Schwiegermutter (die Eltern des Ehegatten)
  • Schwiegertocher (früher: "Schnur") Schwiegersohn (Ehefrau/Ehemann des eigenen früher: "Eidam"))
  • Schwager /Schwägerin (Ehemann der Schwester oder Bruder der

Die Linie und der Grad der richtet sich nach der Verwandtschaft. Eine gerade liegt bei Abstammung einer Person von einer anderen vor Seitenlinie wenn zwei Personen nur von einer dritten Person abstammen. Der Grad der Schwägerschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten Vater und Sohn sind in erstem Grade in gerader Linie verwandt. Wenn die Ehefrau Vaters nicht die Mutter des Sohnes ist ist der Sohn mit der Ehefrau im Grade und in gerader Linie mit der verschwägert.

Rechtliche und soziale Auswirkungen

Verschwägerte in gerader Linie und in Seitenlinie bis zum 2. Grad einer Prozesspartei gem. §§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur Verweigerung der Aussage befugt. Dies historisch auch Sinn. Denn - soziologisch gesehen - war "Verschwägerung" in der (besonders im Adel ein bedeutender Mechanismus zur einem wirtschaftlichen/politischen zweier Sippen . In der Ethnologie wird Verschwägerung an Hand der zahlreichen komplizierten Exogamie -Regelungen von Clans untersucht.

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