Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Versicherungsgesellschaft ist ein Unternehmen (überwiegend privatwirtschaftlich) das Versicherungsgeschäfte betreibt. Andere Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland als Nebenleistung (z.B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte Lebensversicherer) oder auf fremde Rechnung - d.h. Vermittler für einen anderen Anbieter - angeboten
Bis ins 17. Jahrhundert wurden Versicherungen Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden übernommen. ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die Versicherungsgesellschaften. Dabei handelte es sich überwiegend um und (See-)Transportversicherungen. Die erste deutsche Versicherungsgesellschaft war Hamburger Feuerkasse (1676) die erste öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaft Berliner Feuersozietät (1718).
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen (genauso wie Banken) in Deutschland besonderer staatlicher Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz VAG) . Das VAG regelt u.a. Zulassung Geschäftsbetrieb Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium Finanzen.
In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsgesellschaften Geschäftsverkehr zugelassen (stand 02.2004). Eine vollständige Liste sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bei der weiteren Betrachtung der im Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen muss sorgfältig zwischen den in Deutschland ansässigen und den ausländischen Versicherungsgesellschaften werden. Ausländische Versicherungsgesellschaften (z.B. Standard Life Canada werden zwar in Deutschland explizit zum Geschäftsverkehr unterliegen jedoch im Grundsatz der Aufsicht ihrer Die nachstehenden Ausführungen können daher nur sehr auf diese Unternehmen übertragen werden.
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Darüber hinaus gibt es Grundsatz der Spartentrennung d.h. das Lebens- Kranken- Rechtsschutz- und übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften betrieben werden. Die Spartentrennung die Konzernbildung zur Folge da nur so Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. beispielsweise bei seinem Allianz-Vertreter eine Lebens- eine und eine Haftpflichtversicherung abschliesst hat in Wirklichkeit drei verschiedenen rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.
Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zusammengeschlossen. Der GDV ist eine der mächtigsten Lobbys in Deutschland nicht zuletzt deshalb weil Versicherungsgesellschaften einen grossen Anteil ihres Kapitals in Bundesanleihen investieren und somit als Gruppe der Gläubiger der Bundesrepublik Deutschland sind.