Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit Verteidigungsfall wird der rechtliche Status der Bundesrepublik bezeichnet wenn diese militärisch angegriffen wird. Der ist im Artikel 115 a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Die rechtlichen des Verteidigungsfalles bestimmen die Artikel 115 a 115 l.
Artikel 115 a
(1) Die Feststellung dass das Bundesgebiet Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff droht (Verteidigungsfall) trifft der Bundestag mit Zustimmung Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln abgegebenen Stimmen mindestens der Mehrheit der Mitglieder Bundestages. -- ( Auszug )
Der Verteidigungsfall wird im Bundeswehr-Jargon auch V-Fall abgekürzt.
Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und über die Bundeswehr auf den Bundeskanzler über.