Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die öffentliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Gewalt ( Exekutive ). Jede Tätigkeit des Staates oder anderer öffentlicher Gewalt die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist fällt in den Bereich Exekutiven. Im engeren Sinne wird unter öffentlicher jedes Verwaltungshandeln verstanden das dem Vollzug von dient. Deshalb ist die Regierungstätigkeit ( Regierungsgewalt ) nicht Teil der Verwaltung im engeren
Nach den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung man zwischen der Eingriffsverwaltung (z.B. Gewerbeuntersagung) der Leistungsverwaltung (z.B. Gewährung von Sozialhilfe) und der Planungsverwaltung (z.B. Aufstellung eines Flächennutzungsplans).
Die Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung können oder privatrechtlich sein. Öffentlich-rechtlich handelt die Verwaltung der Hoheitsverwaltung und der sog. schlichten Hoheitsverwaltung im Verwaltungsprivatrecht bei der Fiskalverwaltung und der erwerbswirtschaftlichen Betätigung.