Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Im Freistaat Thüringen der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § der "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften möglich. Hierbei können selbständige Gemeinden des Landkreises eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden die für die Mitgliedsgemeinden bestimmte Aufgaben übernimmt. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bleiben eigenständig. Verwaltungsgemeinschaft hat in der Regel einen landschaftsbezogenen
Es ist ferner gemäß § 51 "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung" möglich dass eine bestimmte Aufgaben einer benachbarten größeren Gemeinde die 3.000 Einwohner hat überträgt. Diese Aufgabenübertragung hat Bedeutung wie die Verwaltungsgemeinschaft ohne dass hierbei Begriff Verwaltungsgemeinschaft verwendet wird. Die größere Gemeinde man in diesem Fall "erfüllende Gemeinde". Sie für die kleinere Nachbargemeinde bestimmte Verwaltungsaufgaben. Die gelten sinngemäß wie bei der Verwaltungsgemeinschaft.
Im Gegensatz zur Verwaltungsgemeinschaft steht die "Einheitsgemeinde" die alle Aufgaben für sich allein In Baden-Württemberg gibt es ebenfalls Verwaltungsgemeinschaften. Aber in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. haben dort z.T. jedoch andere Bezeichnungen und Aufgabenstellungen.
Siehe auch:
Liste der Orte in Thüringen - enthält alle Städte und Gemeinden auch sog. "Einheitsgemeinden" sowie einige Ortschaften (Ortsteile Gemeinden)
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