Die Errichtung von Verwaltungsgerichtshöfen weicht von 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ab die explizit von Oberverwaltungsgerichten spricht. Zur Weiterführung der Bezeichnung VGH § 184 VwGO den Ländern dies im eigenen Ermessen bestimmen. Der Begriff Verwaltungsgerichtshof wurde vor Inkrafttreten Verwaltungsgerichtsordnung den Gerichten verliehen. Die drei genannten haben von der Begriffsabweichung nach § 184 Gebrauch gemacht nicht jedoch Bremen das seinen zum OVG Bremen benannt hat. Umstritten ist Bremen diese Änderung rückgängig machen könnte.
Die drei Verwaltungsgerichtshöfe haben ihren Sitz Kassel (Hessischer VGH) Mannheim (VGH des Landes Baden-Württemberg) und München (Bayerischer VGH).
Verwaltungsgerichtshöfe trennt vom Oberverwaltungsgericht lediglich die daher ist die Abkürzung für Richter am VGH auch RiVGH und nicht Ansonsten entspricht der Verwaltungsgerichtshof dem Oberverwaltungsgericht .