Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive der Staatsverwaltung und als solches - neben dem Staatsrecht - eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates seinen Bürgern aber auch die Funktionsweise der der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem unterschieden.
Das Verwaltungsrecht wird ergänzt durch das Verwaltungsprozessrecht das den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz ordnet insbesondere Organistion und Funktionsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Ablauf des Verwaltungsprozesses regelt.
Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden und Verfahrensweisen die dem Grunde nach in Verwaltungsverfahren - unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet anzutreffen sein und benötigt werden können.
Im einzelnen betrifft das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist kodifiziert für Verwaltungstätigkeit der Bundesbehörden im (Bundes-) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und für die Verwaltungstätigkeit der in den entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetzen die allerdings mit Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz weitgehend inhaltsgleich sind. Für einzelne Aspekte allgemeinen Verwaltungsrechts sind daneben Spezialgesetze einschlägig so die Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes und der Länder für zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen.
Das besondere Verwaltungsrecht ist das "spezielle das auf die Erfordernisse jeweils bestimmter sachlicher besonders zugeschnitten ist. Die Bestimmungen des besonderen treten neben das allgemeine Verwaltungsrecht indem sie dessen Bestimmungen aufbauen sie ergänzen oder auch Umgekehrt vervollständigt das allgemeine Verwaltungsrecht das besondere wo letzteres keine eigenständigen Regelungen getroffen hat.
Die folgende Aufstellung gibt eine mögliche verbreitete systematische Strukturierung besonderen Verwaltungsrechts wieder ohne dass diese Aufstellung vollständig in jeder überschneidungsfrei oder gar die einzig richtige wäre . Sind einzelne Materien vorrangig mit einem Gesetz verbunden so ist auch dieses (in angegeben:
Das besondere Verwaltungsrecht ist - abhängig der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen - sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetze geregelt. Landesrecht ist dabei vorzugsweise im und Kommunalrecht anzutreffen während das Umweltrecht das und das Wirtschaftsverwaltungsrecht vorrangig auf Bundesebene geregelt Neben die bundesgesetzlichen Bestimmungen tritt allerdings häufig oder ergänzendes Landesrecht.
Darüber hinaus wird das besondere Verwaltungsrecht vielen Bereichen durch europäisches Recht überlagert und beeinflusst.