Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Verwaltungssitz beschreibt den Ort von dem aus zu verwaltende Gebiet (der sog. Verwaltungsbezirk) verwaltet wird. Verwaltungssitz besitzt regelmäßig eine besondere Infrastruktur. Damit anders als in anderen Staaten im deutschen keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie oder Gemeinde zu verstehen. Je nach Formung Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der Ort aus diesem Gebiet oder aber ein zentraler Ort gewählt um die infrastrukturellen Maßnahmen umzusetzen.