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Verwaltungsstrafe


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Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im technischen Sinne welche nicht von Gericht sondern von einer Behörde verhängt wird. Zur Verhängung von Verwaltungsstrafen früher Polizei- und Finanzbehörden ermächtigt. Diese Ermächtigung heute aufgrund von Art. 92 GG nicht

Siehe auch: Verwaltungsunrecht Ordnungswidrigkeit Zwangsgeld .




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