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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Verwandte Schutzrechte


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Als verwandte Schutzrechte bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte die eine Beziehung oder zum Urheberrecht aufweisen also mit diesem "verwandt" sind.

Durch verwandte Schutzrechte werden künstlerische wissenschaftliche gewerbliche Leistungen die keine individuellen Gestaltungen sind damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind wie urheberrechtlich geschützte Werke geschützt. Jedoch bleibt Schutzdauer zum Teil auch der Schutzumfang deutlich der des Urheberrechts zurück.

Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:

  • Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter
  • Schutz nachgelassener d. h. nach dem Tod Autors herausgegebener Werke.
  • Schutz der Lichtbilder.
  • Schutz des ausübenden Künstlers.
  • Schutz des Herstellers von Tonträgern.
  • Schutz des Sendeunternehmens.
  • Schutz des Datenbankherstellers.

In Deutschland sind die verwandten Schutzrechte mit dem Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz geregelt.




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