Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Verweser


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch fuerwesan und bedeutet jemandes Stelle vertreten .

Ein Verweser ist entweder bestellt oder (selbst) ernannt.

Beispiele bestellt:

In deutschen Landen z.B. im kirchlichen ist es oftmals gegeben daß für ein mehr genutztes Kloster oder andere alte Bauten Verweser bestellt wird der sich um die Entwicklung/Abwicklung des jeweiligen Objektes zu kümmern hat. Schweizerischen steht ein Verweser für einen nicht-schulischen der fachübergreifend gebildet ist.

Beispiel eigenmächtig:

Sollte in einem Staat ein staatsrechtlicher vorliegen kann sich eine Person zum Verweser und die alleinige Geschäftsführung des Staates an nehmen. Um diesen Vorgang de jure fixieren können muß der selbsternannte Verweser später vom Souverän in seinen Handlungen für wahr und erklärt werden da ansonsten keine Verwesertätigkeit sondern Akt eines Hochverrates vorliegt.

Maximilian von Baden war de jure gesehen der letzte der in deutschen Landen als eigenmächtig ernannter in Erscheinung trat und anschließend vom zuständigen ( Kaiser Wilhelm II. )in seinen Handlungen bestätigt wurde.

Siehe: Reichsverweser




Bücher zum Thema Verweser

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Verweser.html">Verweser </a>