Vizekanzler Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Vizekanzler (in Deutschland amtlich: "Stellvertreter des Bundeskanzlers") die Aufgabe den Kanzler bei Abwesenheit in all seinem Wirken vertreten. Vizekanzler 1881-1934 Vizekanzler seit 1949: Siehe auch Bundeskanzler (Deutschland) Siehe auch Bundeskanzler (Österreich)
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