Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der Stimmbürger in Abstimmung (lat. Referendum - Abstimmung durch eine Volksbefragung ) endgültig über eine Verfassungsänderung oder einen Manchmal wird auch der Begriff "Plebiszit" synonym verwendet (lat. plebs=Pöbel womit jedoch nur Volksentscheide gemeint sind die von "oben" von Präsident Ministerpräsident usw. eingeleitet werden).
Populismus : Das Volk ist unfähig sinnvolle politische zu treffen ( emotionalisierter Unverstand Populismus).
Unwissenheit : Das Wissen für Entscheidungen fehlt vielen.
Unmündigkeit : Der unmündige Bürger braucht einen Vormund.
Egoismus : Das Volk ist nicht kompetent sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Aufgabe des Volks : Der Souverän das Volk hat nur die Aufgabe Herrscher zu bestimmen.
Medienbeeinflussung : Entscheidungen werden durch Medien beeinflusst.
Dauerauseinandersetzungen : Ständige politische Auseinandersetzungen werden hervorgerufen.
Unnötige Veränderungen : Das bisherige System in Deutschland hat bewährt.
Verantwortung : Dem Parlament gelingt eine Flucht aus Verantwortung („Ihr habt es doch so gewollt!“). werden über den plebiszitären Umweg gemacht um Verantwortung abzugeben.
Pluralismus nicht repräsentiert : Plebiszite widersprechen der pluralistischen Gesellschaft (nur ja-nein etc.)
Abhängigkeit : Die Bürger sind auf Vereine bei Durchführung von Plebisziten angewiesen und würden gerade demokratisch nicht legitimierte bevormundet.
Minderheiten nicht berücksichtigt : Minderheitenmeinungen lassen sich im Volksentscheid nicht
Stimmungsdemokratie : Der Ausgang der Plebiszite ist abhängig momentanen Volkswillen.
Fehlende Beteiligung : Die Beteiligung an Volksabstimmungen etwa in Schweiz ist bei unwichtigeren Fragen gering.
In Deutschland ist der Volksentscheid auf außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes z. Zt. nicht vorgesehen auf Landesebene nicht in allen Bundesländern. Im Bereich sind direkte Bürgerentscheide regelmäßig zulässig. Hintergrund ist Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes ; dieser ermöglicht Volksabstimmungen auf Landes- und Bundesebene und stellt durch das Volk grundsätzlich auf die gleiche Stufe wie Wahlen . Die deutschen Parteien haben sich auf Bundesebene jedoch bislang auf die Durchführung von Volksentscheiden einigen können.
In den Vereinigten Staaten spielen Volksentscheide in einzelnen Bundesstaaten z.B. Kalifornien eine große Rolle leiden hierbei jedoch sehr geringer Beteiligung des Staatsvolkes an den Abstimmungen.
Petition : Eine Petition stellt einen Wunsch oder Anregung an die Behörden dar. Die Behörden lediglich dazu verpflichtet die Begehren zur Kenntnis nehmen sie sind jedoch weder verpflichtet die zu behandeln noch dazu Stellung zu nehmen aber Praxis ist).
In den meisten europäischen Ländern werden mit Volksinitiative und Volksbegehren eingeleitet. Die zur Durchführung notwendigen Mindestbeteiligungen genannte Quoren) sind recht unterschiedlich geregelt i. R. restriktiv um den Missbrauch von Volksabstimmungen B. für Kampagnenpolitik zu verhindern. Prinzipiell möglich in den meisten Verfassungen nicht vorgesehen wäre auch dass Parlamente dem Staatsvolk Einzelfragen zur Abstimmung geben Quorum ).