Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Volkswehr bezeichnete man in Deutschösterreich ein "Übergangsheer" das aus Teilen der österreichisch-ungarischen Armee und aus Freiwilligen bestand die dem sozialdemokratischen Lager angehörten. Da durch den Vertrag von Saint Germain-en-Laye nur die Errichtung eines Berufsheeres von 000 Mann gestattet wurde fand die Volkswehr Fortsetzung mehr in der Ersten Republik stattdessen man ein sogenanntes Bundesheer das überwiegend christlichsozial geprägt war. Viele ehemaligen Mitglieder der schlossen sich darauf hin dem 1924 gegründeten Republikanischen Schutzbund der SDAPÖ an.