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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Volkszählungsurteil


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Mit dem sog. Volkszählungsurteil von 1983 konkretisierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Mit dem wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht auf Datenschutz geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht leitete es aus 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. GG ab.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Nach den Bestimmungen des Volkszählungsgesetzes sollte Jahre 1983 eine Volkszählung stattfinden. Die Erfassung sollte durch Beamte beauftragte der öffentlichen Verwaltung von Tür zu von statten gehen da ein Registerabgleich durch Behörden als zu fehleranfällig angesehen wurde. Die sollte nicht auf eine einfache Kopfzählung beschränkt sondern auch andere Daten noch erheben.

Gegen das Gesetz wurde Verfassungsbeschwerde erhoben. Sowohl Bundesregierung als auch alle mit Ausnahme des Senats der Freien und Hamburg hielten das Gesetz und das Vorhaben verfassungsgemäß.

Dem widersprach das Bundesverfassungsgericht. In einem Urteil stellte es fest dass zahlreiche Vorschriften Gesetzes erheblich und ohne Rechtfertigung in Grundrechte Einzelnen eingriffen. Diese Vorschriften erklärte es für und das gesamte Gesetz für verfassungswidrig da die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf informationelle verletzten.

Gerade für die automatisierte Datenverarbeitung stellte Bundesverfassungsgericht fest dass es "kein belangloses Datum" Vielmehr bedürfe gerade die Speicherung Änderung und personenbezogener Daten einer besonderen Rechtfertigung.

Umsetzung

Es wird die Ansicht vertreten die Umsetzung des Volkszählungsurteils lasse weiter auf sich Zwar hätten die Länder und der Bund sämtliche Datenschutzgesetze den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst blieben jedoch zahlreiche Lücken im Grundrechtsschutz da Erfassung personenbezogener Daten mit wertneutraler Zweckbindung auch Anforderungen des Urteils genügen müsse dennoch selten werde.

Literatur

Das Urteil findet sich im 65. der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts S. 1ff. (kurz: 65 1 [44]) Die wesentlichen Ausführungen zum auf informationelle Selbstbestimmung beginnen mit Seite 44.

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