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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Vorbenutzung


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Die Vorbenutzung im Patentrecht regelt das Recht eines Benutzers einer Erfindung der diese unveröffentlicht vor Anmeldung (prüfen Veröffentlichung) eines Patentes bereits genutzt hat. Dieser Vorbenutzer verliert das Patent nicht das Recht den Gegenstand zu besitzen oder in Verkehr zu bringen. ist dieses Recht nicht veräußer- aber vererbbar.

In der Praxis ist der Nachweis Vorbenutzung meist schwierig hinzu kommt dass Änderungen Gegenstand nur möglich sind wenn sie das Patent nicht verletzen.




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