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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Vormundschaftsgericht


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Das Vormundschaftsgericht ist in Deutschland ein Teil eines Amtsgerichts . Es entscheiden Richter (als Einzelrichter ) oder Rechtspfleger . Das Rechtspflegergesetz regelt für welche Angelegenheiten Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.

Das Vormundschaftsgericht ist u.a. zuständig für rechtliche Betreuung von Volljährigen (auch Unterbringung von Betreuten) Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die von psychisch Kranken für Vormundschaften und Pflegschaften Minderjährige und Adoptionsverfahren.

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