Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § StGB dann vor wenn ein Amtsinhaber oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich für einen Dritten für die Dienstausübung einen fordert sich versprechen läßt oder annimmt. Wenn Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert versprechen läßt oder annimmt dass er eine vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde so Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor.
Die Tat nach Absatz 1 bleibt Abs. 3 straffrei wenn der Täter die des Vorteils sich vor der Übergabe von zuständigen Behörde hat genehmigen lassen oder unverzüglich dieser Behörde Anzeige erstattet und die Behörde Annahme des Vorteils genehmigt.
Derjenige der den Vorteil gewährt ist Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) oder Bestechung (§ 334 StGB) schuldig.