Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Wachdienst in der Bundeswehr wird geregelt durch verschiedene Gesetze und Verordnungen . Maßgeblich sind hierbei Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) (Der Wachdienst in der Bundeswehr ) UZwGBw (Gesetz über den unmittelbaren Zwang Bundeswehr) und die Vorgesetztenverordnung (VorgV).
Jeder Wachsoldat ist "Vorgesetzter im besonderem Aufgabenbereich" und § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten die in seinem Aufgabenbereich Dienst tun nicht seine Wachvorgesetzten sind. Er ist weisungsbefugt gegenüber Zivilisten sich in seinem Wachbereich aufhalten dazu zählen Einsatzkräfte der Polizei. Die Polizei verliert innerhalb Kaserne ihre Befugnisse ebenso wie ein Wachsoldat einer Kaserne die seinigen. Im Rahmen der jedoch genehmigt der für die Wache zuständige Kasernenkommandant in dessen Abwesenheit meist der Offizier vom Wachdienst kurzfristig die Einfahrt von Polizeikräften und Durchführung ihrer Aufträge.
Ausnahmen dieser Regelung bildet die Feldjägertruppe gegenüber den meisten militärischen Wachen weisungsbefugt ( nicht befehlsbefugt ) ist. Einige sensible sog. "Militärische Sicherheitsbereiche" "Sperrbereiche in Militärischen Sicherheitsbereichen" bleiben jedoch auch Feldjägern verschlossen.
Eine Ausnahme dieser Regel besteht zumeist Schulen der Bundeswehr wo herangehende Unteroffiziere und im Rahmen Ihrer Ausbildung auch z.B. als oder Stabsunteroffizier als Wachsoldat eingesetzt werden.
Der Bundesminister der Verteidigung kann einen persönlichen Stellvertreter (meist einen bestimmen der in seinem Namen Befehlbefugnis besitzt. vertritt dieser den Bundesminister dann wenn sich außer Landes aufhält.
Im Verteidigungsfall verliert der Bundesminister der Verteidigung laut Grundgesetz seine Befehlsgewalt diese geht dann vollständig den Bundeskanzler über. Nur in diesem Fall der Bundeskanzler ebenfalls Wachvorgesetzter.
Der Generalinspekteur ist durch ständige Anordnung Bundesministers für Verteidigung befugt sich auch dem angehörende Soldaten durch eigene Erklärung zu unterstellen es die Situation erfordert. Dies wird der des Generalinspekteurs als zumeist ranghöchstem Soldaten der gerecht. Anwendung findet hier dann § 6 Vorgesetztenverordnung (VorgV) und nur in diesem Fall er Wachvorgesetzter werden.
Truppenteile die NATO -Verbänden zu- oder untergeordnet sind verfügen zum noch über weitere (Wach-)Vorgesetzte.
Die personelle und dienstgradliche Besetzung kann Kaserne zu Kaserne unterschiedlich sein. So wird 10/6 zumeist durch eine "Besondere Wachanweisung" welche zuständigem Kasernenkommandanten befohlen wird ergänzt die mehr auf örtlichen Begebenheiten abgestimmt ist.
Im Zuge von Sparmaßnahmen geht die Bundeswehr immer mehr dazu über militärische Bereiche Art durch zivile Bewachungsunternehmen sichern zu lassen. solchen Wache steht trotzdem immer ein Offizier vom Wachdienst mit Weisungsbefugnis vor. Der Sinn darin sich in der einfachen Regel dass Soldaten Zivilisten keine Befehle oder Weisungen entgegennehmen dürfen. die Vergatterung der zivilen Wache durch den Offizier vom Wachdienst wird jedoch diese Befugnis erteilt.
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