Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Waffe bezeichnet man gemeinhin Werkzeuge oder Maschinen die einerseits dem Zwecke der Jagd der Tötung oder Verletzung von Lebewesen oder Zerstörung von Gütern jeglicher Art dienen können aber auch nur dem reinem Sportschießen ohne aggressive Absichten. So wie man häufig auch zu anderen Zwecken gebrauchen kann es umgekehrt oft möglich Geräte und/oder Werkzeuge ursprünglich einem anderen Zweck dienen als Waffe gebrauchen oder umzufunktionieren. Was eine Waffe ist sich demnach auch stark nach der Art Gebrauchs.
Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert Waffen im Sinne des Gesetzes seiner Version von 2002 (in Kraft seit der Anhang 1 des WaffG bezeichnet die 1 "Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände" und die nach verbotenen tragbaren Gegenstände.) als:
§ 1 1. Schusswaffen oder ihnen Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände a die Wesen nach dazu bestimmt sind die Angriffs- Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen Hieb- und Stoßwaffen; b die ohne dazu zu sein insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit Handhabung Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die diesem Gesetz genannt sind.
Bogen : ist vom deutschen Waffenrecht ausgenommen gilt nicht im eigentlichen Sinn als Waffe. Die damit ist in Deutschland und Österreich heute mehr erlaubt da die entstehende Energie beim am Wild nicht ausreicht es sofort zu (siehe Tierschutz ).
Diese Waffen sind auf sportliche Belange optimiert und eignen sich nicht mehr nur noch eingeschränkt zum Kampf. Trotzdem sind wie viele andere Sport- und sonstige Geräte noch gefährlich und mit Respekt zu behandeln. scheint allerdings in der Handhabung zu gelten: gefährlicher eine Waffe desto sorgsamer wird sie so daß die meisten Unfälle mit vermeintlich Gegenständen stattfinden.