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Wahlbezirk


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Der Wahlbezirk ist die zusammenhängende geografische Fläche deren den Repräsentanten dieses Wahlbezirkes in die zu Versammlung wählen darf. Der Wahlbezirk ist ein Konstrukt der Demokratie . Nachdem die römische Republik sämtlichen italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte diese in Wahlbezirke (sog. Tribus ) eingeteilt. In den modernen Demokratien ist Einteilung der Wahlbezirke (in Deutschland sog. Wahlkreise ) stets ein Politikum. Die Wahlbezirke müssen Gründen der Wahlgrundsätze vor allem des Grundsatzes gleichen Stimme (One Man - One Vote) gleichartig gewichtet sein in etwa gleiche Einwohnerzahlen aufweisen. In den USA ist diese Problematik eng mit der Wahlbezirkseinteilung dem sog. Gerrymandering verbunden. Auch in Deutschland haben die der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt.

Siehe auch: Wahl (Wahlgang) Wahlrecht




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