Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Wahlkreis ist der kleinste geographische Teil des der für die Sitzverteilung relevant ist.
Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein jeder Wahlkreis ungefähr gleich viele Wähler umfasst sollen Gebietsgrenzen von untergeordneten Gliederungen (z.B. Länder Kreise Kommunen) eingehalten werden (siehe z.B. §3(1) Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz ).
Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise ein bestimmtes Maß nicht übersteigen (siehe z.B. §3(1) Nr. 3 Bundeswahlgesetz ).
Weitere Einschränkungen sollte es beim Zuschnitt Wahlkreise geben um Mißbrauch vorzubeugen ( Gerrymandering ).