Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie deren Herrscher nicht durch Erbfolge sondern durch eine Wahl bestimmt werden.
Zunächst wählten die deutschen Fürsten nur einen neuen König wenn eine Fürstenlinie ausstarb. Hochmittelalter wurde dies aber obligatorisch mit der Goldenen Bulle Karls IV. wurde das Wahlrecht auf die sieben Kurfürsten eingeschränkt.
Im Polnisch-Litauischen Reich ( 1573 bis 1795 ) wurde der König vom Adel gewählt auch gewichtige Mitspracherechte im Sejm besaß. Daher rührt gelegentlich die Bezeichnung Adelsrepublik für das Polnische Reich. Meist wurde Thron mit ausländischen Fürsten besetzt die wenig oder Interesse hatten sich in die inneren Polens zu mischen was mit dem Liberum Veto zum Niedergang des Polnischen Staates im Jahrhundert führte.
Der Papst als auch staatliches Oberhaupt des Staates Vatikanstadt wird vom Konklave der Kardinäle auf Lebenszeit gewählt. Als Staat ist Vatikan eine absolute Monarchie.
Die neun Sultane von Malaya bestimmen alle fünf Jahre einen aus Mitte als König von Malaysia . Traditionell rotiert der Titel unter den Da Malaysia eine konstitutionelle Monarchie ist hat König hauptsächlich repräsentative Aufgaben.