Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Waldheimer Prozesse fanden im Zeitraum vom 21. April zum 29. Juni 1950 im Zuchthaus der sächsischen Kleinstadt Waldheim Mehrere Strafkammern des Landgerichts Chemnitz verhandelten dort gegen etwa 3.400 Personen vorgewurfen wurde Kriegs - bzw. nationalsozialistische Verbrechen begangen zu haben.
Die Angeklagten stammten aus den verbliebenen sowjetischen Internierungslagern Bautzen Buchenwald und Sachsenhausen in denen sie teilweise seit 1945 inhaftiert gewesen waren. Da die Sowjetische (SKK) im Verlauf des Jahres 1950 ihre in Ostdeutschland aufzulösen beabsichtigte hatte der SKK-Vorsitzende W.I. Tschujkow im Januar 1950 die Überstellung der an die deutschen Behörden angekündigt.
Bei der Verfahrensführung wurde schwerwiegend gegen rechtsstaatliche Regeln verstoßen. Die Masse der Prozesse im Schnelldurchgang - die einzelnen Verfahren dauerten nur wenige Minuten -ohne kritische Würdigung des den sowjetischen Untersuchungsorganen vorgelegten Belastungsmaterials und bis wenige Ausnahmen ohne Zulassung von Rechtsbeiständen. Lediglich zehn Fällen ließ sich das Gericht die eindeutig belastete Angeklagte öffentlich in Schauprozessen abzuurteilen.
Der Prozessverlauf folgte den Planungen der SED -Führung und wurde während des gesamten Zeitraums ihr überwacht. Richter und Staatsanwälte waren entsprechend Regimetreue aus dem Kreis der seit 1946 in Kurzlehrgängen ausgebildeten Volksrichter ausgewählt worden so dass die Urteile den Erwartungen der SED-Führung und der russischen entsprechen würden. Vereinzelter Widerstand auf Seiten der Richter wurde massiv unterdrückt. Die zu fällenden sollten nicht unter fünf Jahren Zuchthaus ausfallen. Bei den Verteidigern handelte es sofern welche zugelassen waren um von der abkommandierte Staatsanwälte.
Am Ende wurden 32 Todesurteile gefällt davon wurden vollstreckt. Und lediglich 14 Verurteilte Freiheitsstrafen unter fünf Jahren.
Nachdem die Urteile zu weltweiten Protesten wurden 1952 zahlreiche Verurteilte freigelassen oder das Strafmaß reduziert. Alle Verurteilten wurden nach dem Untergang DDR rehabilitiert. Gegen einige Richter und Staatsanwälte Waldheimer Prozesse gab es nach der Wiedervereinigung Deutschlands Strafverfahren unter dem Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung .