Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Reichsgau Wartheland bestand im Verband des Deutschen Reiches 1939 bis 1945.
Mit dem 26. Oktober 1939 wurde Militärbezirk Posen in das Deutsche Reich eingegliedert und zwar nicht als neue in das Land Preußen sondern in seinen Grenzen als neuer Reichsgau Posen .
Die zunächst noch ungeklärte Grenze zum Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete wurde 9. November 1939 durch Eingliederung des Industriegebietes Łódź jetzt Lodsch genannt nach Osten verschoben und am November 1939 endgültig abgerundet und festgelegt.
Verwaltungssitz wurde die Stadt Posen.
Reichstatthalter und Gauleiter in Posen wurde ehemalige bisherige Chef der Zivilverwaltung Arthur Greiser Posen.
Seit dem 29. Januar 1940 galt den Reichsgau die Bezeichnung Wartheland .
Im Januar 1945 wurde das Wartheland von 14 Tagen von der Roten Armee ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin
Das Wartheland teilte sich in drei mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu wurden blieb es hinsichtlich der Kreise im bei den früheren polnischen Abgrenzungen.
Zum Sitz der Regierungsbezirke wurden die Hohensalza (Inowracław) Kalisch (Kalisz) und Posen (Poznań) bestimmt.
Nach der endgültigen Festlegung der Ostgrenze der Stadt Lodsch verlegte der Regierungspräsident in zum 1. April 1940 seinen Sitz nach Am 11. April 1940 wurde diese Stadt Ehren des deutschen Generals Litzmann dessen Armee im Ersten Weltkrieg gekämpft hatte in Litzmannstadt umbenannt.
Zum 15. Februar 1941 änderte sich die Bezeichnung des Regierungsbezirkes Kalisch in Litzmannstadt.
Der Reichsgau Wartheland bildete damit bis einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.
Allerdings hatte er insoweit eine Sonderstellung als er vom alten Reichsgebiet weiterhin durch Polizeigrenze getrennt blieb (mit Passierscheinzwang). Diese sollte dass keine unkontrollierte Bevölkerungsfluktuation zum Altreich stattfand.
Im übrigen unterstanden dem Reichsstatthalter in auch alle staatlichen Sonderverwaltungen mit Ausnahme der und der Reichsbahn. Das galt insbesondere auch die Justiz. So sollte der Reichsgau als genutzt werden können.
Durch unveröffentlichten Erlass vom Dezember 1939 vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung möglich da noch das gesamte deutsche Kartenwerk die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte. Für die Gebiete östlich der Reichsgrenze von 1918 galten weiterhin die bislang polnischen Bezeichnungen.
Im Laufe der nächsten Jahre erfolgten wilde Eindeutschungen von Ortsnamen meist auf Kreisebene.
Ab 18. 5. 1943 legte der mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle von Orten mit Postdienststellen Bahnhöfen Haltepunkten und endgültig in einer deutschen Form fest. Die Umbenennung der restlichen Orte kam nicht mehr Zuge.