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Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen


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Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (WA) wurde am 3. März 1973 aufgelegt und trat für die ersten am 1. Juli 1975 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland trat Abkommen 1976 bei. Das Übereinkommen gilt inzwischen für Staaten. Für die Europäische Gemeinschaft bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien Durchsetzung des Abkommens.

Inhaltsverzeichnis

Regelungsgehalt

Das Übereinkommen verbietet unter anderem den mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter wie Elfenbein Kaviar ...

Sicherstellungen

Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel den Zoll. Hauptbeschlagnahmegut sind bei Pflanzen Kakteen und Orchideen bei Tieren Schnecken Muscheln Reptilien und Korallen .

Vollzug

Der Vollzug des Abkommens erfolg in in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz .

Siehe auch

CITES bedrohte Arten Liste Internationaler Umweltabkommen

Weblinks




Bücher zum Thema Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen

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