Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (WA) wurde am 3. März 1973 aufgelegt und trat für die ersten am 1. Juli 1975 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland trat Abkommen 1976 bei. Das Übereinkommen gilt inzwischen für Staaten. Für die Europäische Gemeinschaft bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien Durchsetzung des Abkommens.
Das Übereinkommen verbietet unter anderem den mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter wie Elfenbein Kaviar ...
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Washingtoner_Artenschutz-%DCbereinkommen.html">Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen </a>