Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Wasserrecht


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.

Bewirtschaftung bedeutet in diesem Zusammenhang die Gestaltung Gewässern die Nutzung von Wasser z.B. als Trinkwasser zur landwirtschaftlichen Beregnung zur Kühlung von Kraftwerken Wärmepumpen usw.

In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur die für die Rahmengesetzgebung im übrigen ist das Wasserrecht Ländersache. gibt es kein "Bundeswassergesetz" sondern das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz des Bundes und Wassergesetze der Länder alle den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechen müssen. Die Länder koordinieren ihre im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

Das Wasserrecht spielt nicht nur bei des Wasserbaus eine Rolle sondern ist bei anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten so Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch .

Nicht zum Wasserrecht gehören einige für wichtige Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung oder die "Verordnung über natürliches Mineralwasser und Tafelwasser" (kurz: Tafelwasserverordnung). Diese dem Gesundheitsschutz Vorschriften gehören zum Lebensmittelrecht .

Weblink




Bücher zum Thema Wasserrecht

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Wasserrecht.html">Wasserrecht </a>