Mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs sind deutsche Männer auf Grund von 12a GG zum "Dienst in den Streitkräften im oder in einem Zivilschutzverband" verpflichtet. Die Dauer Wehrdienstes ist gesetzlich geregelt und beträgt derzeit Monate die Allgemeine Grundausbildung (AGA) beansprucht davon 3 Monate.
Es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen des Dienstes auf bis zu 23 Monate. besteht die Möglichkeit den Wehrdienst in drei von sechs anderthalb und anderthalb Monaten abzuleisten.
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr nach Ende des kalten Krieges nimmt auch die Zahl der Wehrdienstleistenden Jahr zu Jahr ab. In diesem Zusammenhang die öffentliche Diskussion über die "Wehrgerechtigkeit" an nachdem gegenwärtig nur noch ca. 15% der eines Jahrganges mit der Einziehung zur Bundeswehr muss. Aus diesem Grund haben auch schon Gerichte entsprechenden Widersprüchen gegen die Einberufung stattgegeben.
Konzepte zur Umwandlung der Bundeswehr in reine Berufsarmee mit vollkommen veränderter Aufgabenstruktur ('Out Area'-Einsätze) werden zunehmend über die verschiedenen politischen hinweg entwickelt. Eine solche Umwandlung zur Berufsarmee wohl auch das Aus für den Zivildienst bedeuten.
In Österreich heißt der Grundwehrdienst auch Präsenzdienst und der Grundwehrdienstleistende entsprechend Präsenzdiener. Die Dauer des Präsenzdienstes beträgt derzeit Monate.