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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Kriegsdienstverweigerer


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Als Kriegsdienstverweigerer bezeichnet man Personen die den Kriegsdienst

Jedem ist es in Deutschland gestattet Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Dazu muss ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ( KDV-Antrag ) gestellt werden der hinreichend begründet warum den Kriegsdienst verweigert. Als Verweigerungsgrund wird dabei die Unvereinbarkeit des eigenen Gewissens mit dem an der Waffe akzeptiert. Wird der Antrag so ist man staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung begründet sich auf den Artikel 4 Absatz 3 Satz des Grundgesetzes : Niemand darf gegen sein Gewissen zum mit der Waffe gezwungen werden.

Wenn der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung angenommen muss man einen Wehrersatzdienst ableisten.

siehe auch:

  1. Totalverweigerer
  2. Wehrungerechtigkeit
  3. Zivildienst




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