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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas


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Neben anderen Religionsgemeinschaften (etwa die Mennoniten die Quäker oder die Church of the Brethen den USA ) gelten seit der Zeit des Ersten Weltkrieges die Anhänger der Bibelforscher (jetzige Zeugen Jehovas ) mehrheitlich als Wehrdienstverweigerer .

Während einige Religionsgemeinschaften unter dem Druck Ersten Weltkriegs diese Position teilweise aufgaben gilt den meisten Anhängern die Wehrdienstverweigerung auch danach Grundpositon.

Die (Alt)- Hutterer sind in ihrer gesamten Geschichte der treu gebleiben. Während des 1. Weltkrieges starben den USA zwei junge Huttere die sich konsequent Uniformen anzuziehen und deshalb nackt in der ausharren mussten. Die Hutterer beantworteten das auf traditionelle Weise – geschlossene Auswanderung. Die Bruderhöfler zeitweilig mit den Hutterern vereinigt waren brachten der Nazizeit zuerst ihre jungen Männer nach Liechtenstein und wanderten dann über England nach Paraguay aus.

Auch bei den Bibelforschern war dies der Fall nachdem J. F. Rutherford ihre Führung übernommen hatte. Noch 1915 gab der deutsche Verlag der Bibelforscher Wachtturm-Gesellschaft ) eigens eine Liederbuchversion für die Brüder im Felde heraus. 1915 zitierte der Wachtturm diverse Bibelforscher namentlich sich im Felde befanden. Auch bei Kriegshandlungen umgekommene werden genannt.

Ab etwa 1917 sind die ersten aktiv den Wehrdienst Bibelforscher nachweisbar. In der Literatur belegt in: für die gesamte Neurologie und Psychatrie" Band (1919) S. 393f. Das dort genannte den zugehörige Fallbeispiel leistete ab etwa 1915 Wehrdienst. Nach einem Urlaub im Juni 1917 erklärte er anschließend seine Verweigerung.

Noch deutlicher war diese Entwicklung im Selbiges hatte die Zeugen Jehovas mit einem belegt was von ihnen nicht akzeptiert wurde. des Zweiten Weltkrieges wurde zu überwiegendem Teil Wehrdienst verweigert. Oder man tauchte in die ab wie etwa Horst Schmidt um so Problematik zu lösen . Es sind auch Fälle bekannt beispielsweise Kurlbaum die sich gar zum Brückenbaupionier in Armee ausbilden ließen in der konkreten Entscheidungssituation vor Ort dann aber nicht die Waffe zum nutzte. Kurlbaum wurde deshalb hingerichtet; etliche andere vielleicht noch konsequenter handelten ebenfalls.

Charakteristisch ist auch der Fall des Wolfgang Kusserow der in einem eigens verfassten politische Motive mit einflocht etwa wenn er "Wäre der Führer 1939 gezwungen gewesen mit Sowjetrussland mit solch unmoralisch teuflischen Terrorsystem ein Bündnis abzuschließen um den Rücken im Osten freizuhalten wenn ihm Herrgott beigestanden hätte? Hat Jesus Christus auch mal ein Bündnis mit dem Teufel abgeschlossen seine Treuen aus den Klauen des Satans retten? Nein niemals!"

Zu nennen wäre auch noch der deutsche Funktionär der Zeugen Jehovas Hans Dollinger. war es maßgeblich zuzuschreiben dass dem NS-Regimes Vermögensfreigabe der Besitztümer der Wachtturmgesellschaft abgetrotzt werden bei gleichzeitiger weiterer Verbotssituation. Dollinger hatte nach Vermögensfreigabe bis zu seiner eigenen Verhaftung im 1935 unter anderem aus diesen Vermögen diverse die Zeugen Jehovas tätig gewordene Rechtsanwälte bezahlt auch mit geringem Erfolg). Dollinger seinerseits führte seiner Gerichtsverhandlung aus: Er verweigere nicht den

Nach 1940 spitzte sich auch in der Schweiz die Situation für die Zeugen Jehovas Siehe dazu: http://www.manfred-gebhard.de/19432Erklaerung.htm Im Oktober 1943 veröffentlichte man dort zweimal hintereinander in Zeitschrift "Trost" eine Erklärung die heute äußerst beurteilt wird. Siehe dazu: http://www.sewolf.com/infolink/docs/3reich/ch1943.htm Kritiker werfen dieser "Erklärung" vor den der Wehrdienstverweigerung verraten zu haben. Vertreter der Jehovas hingegen betonen den taktischen Aspekt. Das zur Abwendung weiteren Schadens notwendig gewesen sei ansonsten auch in der Schweiz ein Verbot wäre. Weiter berufen sich Jehovas Zeugen darauf es trotz dieser Erklärung auch in der Wehrdienstverweigerer gab. Nach 1946 wiederrief man sie offiziell.

Mit der Einführung der Wehrgesetzgebung in deutschen Staaten gab es eine erneute Zuspitzung. es die Bundesrepublik Deutschland (ohne den Sonderfall DDR ) anbelangt gab es in den 1960er Jahren gar Mehrfachverurteilungen für den gleichen Beispielhaft in der veröffentlichten Literatur: Karl Peters: Bemerkungen zu den Zeugen Jehovas-Prozessen" in: "Festschrift Karl Engisch zum 70. Geburtstag" Frankfurt/M. 1969 468f. Erst etwa ab 1968 erfolgte staatlicherseits der Bau einer "goldenen durch eine Gesetzeserweiterung dass wer freiwillig ein Arbeitsverhältnis in einem Krankenhaus oder ähnliches annimmt nicht mehr mit den staatlichen Forderungen und Nichterfüllung Verurteilungen konfrontiert. Auslöser im Falle BRD insbesondere die gleichzeitige Verweigerung des Zivildienstes.

Erst 1996 haben Jehovas Zeugen ihre Position in Zivildienstfrage grundlegend revidiert. Seither erlaubt es Ihnen Religion Zivildienst zu leisten.




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