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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Wehrkraftzersetzung


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Wehrkraftzersetzung umfasst ganz allgemein alle Äußerungen und die die Kampfkraft der Truppe negativ beeinflussen. gehören demotivierende Äußerungen z.B. Zweifel am siegreichen des Kriegs Kritik an den politischen und Führern und Äußerung von Unzufriedenheit mit der in einem totalitären Regime. Wehrkraftzersetzende Handlungen sind Fahnenflucht Selbstverstümmelung (gemeint ist Selbstverletzung in welcher auch immer um sich der Erfüllung des zu entziehen) und "Feigheit vor dem Feind". Kriegsdienstverweigerung wird und wurde in verschiedenen Armeen dazu gezählt in der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf sie im Grundgesetz verankert.

Wehrkraftzersetzung im zweiten Weltkrieg

Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wurde der „Wehrkraftzersetzung“ juristisch gefestigt und eine Voraussetzung für Kriminalisierung von Kritik und Dissens gegen die geschaffen. Die am 17. August 1938 erlassene ist äquivalent zum „Heimtücke-Gesetz“ vom 20. Dezember und stellt eine Steigerung desselbigen dar. Kritische der Soldaten konnten bis dahin bloß als gegen das „Heimtücke-Gesetz“ mit Gefängnis bestraft werden KSSVO stellte die Todesstrafe in Aussicht nur minder schweren Fällen Zuchthaus oder Gefängnis. Mit Einführung der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ (KStVO) wurde dem Angeklagten jede Berufungsmöglichkeit genommen und seine Position somit geschwächt. Wie groß der Entscheidungsspielraum und das an Willkür der Militärrichter war zeigt folgendes des Chefs des Allgemeinen Marinehauptamtes bei einer vor Militärjuristen 1942:

...ähnliche Verhältnisse liegen bei den zersetzenden Äußerungen die als Verstöße gegen das Heimtückegesetz gesehen können. Die langwierige Vorlage beim Justizminister zur der Strafverfolgung erübrigt sich wenn Sie die als Zersetzung der Wehrkraft anpacken was in allen Fällen möglich sein wird.

Die im Laufe der Vorbereitungen für Expansionsfeldzüge der Wehrmacht geschaffene Verordnung diente in den Kriegsjahren Terrorinstrument und zur gezwungenen Aufrechterhaltung des Durchhaltewillens Soldaten. Gerade im späteren Verlauf des Kriegs die Angst vor einem neuen „1918“ sehr jeder aufkeimende Widerstand sollte erstickt werden um zweite Dolchstoßlegende zu verhindern. In §5 der heißt es:

Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird mit dem bestraft ... wer öffentlich dazu auffordert oder die Erfüllung der Dienstpflicht in der deutschen einer verbündeten Wehrmacht zu verweigern oder sonst den Willen des deutschen oder verbündeten Volkes wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zersetzen versucht.

Anscheinend bot das Wort „öffentlich“ einigen Selbst Äußerungen im Kreise der Familie konnten den Angeklagten verwandt werden. Die vage Formulierung Verordnung ermöglichte es jede Art von Kritik kriminalisieren auch bei Zivilisten. Hierdurch war der ganz vorsätzlich ein Angriffspunkt gegeben worden um Kontrolle über die Bevölkerung noch umfassender zu Dass Wehrkraftzersetzung im dritten Reich keineswegs als galt zeigt folgender Erlass des Chefs der Führungsoffiziere der Luftwaffe vom 1. November 1944:

Es ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden daß an dem Führer Zweifel äußert ihn und Maßnahmen kritisiert über ihn herabsetzende Nachrichten verbreitet ihn verunglimpft ehrlos und todeswürdig ist. Weder noch Rang noch persönliche Verhältnisse oder andere können in einem solchen Fall Milde rechtfertigen. in der schwersten entscheidenden Zeit des Krieges am Endsieg äußert und dadurch andere wankend hat sein Leben ebenfalls verwirkt!
Als weitere Zersetzungsbeispiele seien angeführt u.a.:

  • Äußerungen gegen die nationalsozialistische Weltanschauung
  • Zweifel an der Berechtigung des uns aufgezwungenen […]
  • Verbreitung von Nachrichten über Kampfmüdigkeit und Überlaufen Soldaten
  • Zweifel am Wehrmachtbericht
  • Herabsetzung der als wichtiges Kampfmittel im Kriege deutschen Propaganda
  • Erörterungen der Möglichkeiten bei Verlust des Krieges
  • die Behauptung dass der Bolschewismus „so schlimm sei oder daß die Demokratie unserer westlichen in Erwägung gezogen werden könne.

Mit Defaitisten die durch ihre Äußerungen irgendein militärisches Wirken beeinflussten wurde kurzer Prozess So wurde der Heilgymnast und Masseur Norbert zum Tode verurteilt nachdem er gegenüber einer Bedauern über das Scheitern des Attentats auf am 20. Juli 1944 geäußert hatte: „Wenn geklappt hätte wäre in fünf Tagen der aus gewesen und wir hätten nach Hause können.“ Engel konnte sich jedoch durch Flucht Hinrichtung entziehen. Die Einführung der KSSVO läutete neue Stufe der Verfolgung politischer Gegner der ein der viele Tausend zum Opfer fielen. zum 30. Juni 1944 sind laut Wehrmachtkriminalstatistik Verurteilungen wegen Wehrkraftzersetzung ergangen laut Fritz Wüllner Manfred Messerschmidt dürfte die Zahl der während Kriegs Verurteilten bei 30.000 gelegen haben. Die der Verurteilungen und der Anteil der Todesurteile Ende des Krieges nahm stetig zu denn dem Maße wie die Kampfhandlungen verlustreicher wurden der Endsieg in immer weitere Ferne rückte sich kritische Äußerungen. Aufgrund der Formulierung der ging einer Verurteilung in der Regel eine durch Kameraden voraus vereinzelt wurden die Betroffenen durch Äußerungen in Briefen oder Schmierereien an überführt. Dass nicht noch mehr Kritikäußernde verurteilt hängt wohl mit der Natur einer Denunziation Ein potenzieller Denunziant konnte wohl kaum sicher im Verlauf der Ermittlungen nicht selbst solche vorgeworfen zu bekommen. Die Tatsache dass jeder hinsichtlich der möglichen Konsequenzen wehrkraftzersetzender Äußerungen belehrt dürfte als Hemmschwelle zur Meldung wohl zu sein dass nicht noch mehr Menschen Opfer Militärjustiz wurden.

Literatur

  • Peter Hoffmann in: Aufstand des Gewissens Militärischer Widerstand gegen Hitler das NS-Regime 1933-1945 herausgegeben von Heinrich Walle S. Fischer Frankfurt am Main 1994
  • Die anderen Soldaten herausgegeben von Norbert Haase und Gerhard Fischer Taschenbuchverlag GmbH Frankfurt am Main 1995
  • Kristian Kossack: Vergessene Opfer verdrängter Widerstand herausgegeben vom deutschen Versöhnungsbund Gruppe Minden
  • Ungehorsame Soldaten. Dissens Verweigerung und Widerstand deutscher (1939-1945) St. Ingbert 1994




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