Diese Verfassung wird als erste wirklich Verfassung der Menschen aus deutschen Ländern angesehen. deutlichen Fortschritt gegenüber den im Kaiserreich geltenden Regelungen stellten die Herabsetzung des auf 20 Jahre und die Festschreibung des Frauenwahlrechts dar sowie die Möglichkeit zu Volksbegehren und Volksentscheiden . Das Verhältniswahlsystem sowie das Fehlen einer Sperrklausel begünstigte das Aufkommen von Splitterparteien und die Regierungsbildung wurde aber von den Verfassungsvätern notwendige Voraussetzung einer umfassenden Vertretung des Volkswillens Ab dem Jahr 1932 lag der Anteil der extremistischen republikfeindlichen wie NSDAP oder KPD bei über 50 % der Wählerstimmen dass keine demokratische Regierung mehr sich auf Mehrheit im Parlament stützen konnte.
Zentrales politisches Organ war der Reichstag dessen Vertrauen der Reichskanzler und die Reichsminister abhängig waren. Der Reichspräsident eine Art "Ersatzkaiser" wurde unmittelbar vom gewählt und stand somit ebenbürtig neben dem Parlament . Er war Oberbefehlshaber der Reichswehr hatte das Recht zur Auflösung des (Art. 25) und konnte bei "erheblicher" Störung öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorübergehend wesentliche Grundrechte oder teilweise außer Kraft setzen (Art. 48). Instrument wurde in der Anfangszeit der WR in der Zeit der Inflationskrisen zeitweise genutzt Schaden an der Demokratie zu hinterlassen. Diese Machtfülle bedeutete jedoch wie sich aber in Jahren von 1930 bis 1933 zeigte ein Risikopotenzial für die Demokratie sofern der Reichspräsident politisch gegensteuern konnte. Die Länder hatten gegenüber ihrer Stellung im Kaiserreich eine vergleichsweise schwache Beteiligung an der Gesetzgebung den Reichsrat.
Nach Art. 140 des deutschen Grundgesetzes sind die Art. 136 137 138 und 141 der Weimarer Verfassung Bestandteil des die sich hauptsächlich mit der staatsrechtlichen Stellung Religionsgemeinschaften befassen.