Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Welfenfonds bezeichnet man das aus dem beschlagnahmten des hannoverschen Königshauses gebildete durch Vertrag vom 29. September 1867 dem früheren König Georg V. von Hannover zugewiesenen am 2. März 1868 aber wieder sequestrierte Vermögen von 48 Reichsmark das durch eine besondere preußische Kommission Hannover verwaltet und dessen Ertrag "zur Bekämpfung Umtriebe" verwendet wurde.
Nach der Annektierung des Königreichs Hannover im preußisch-deutschen Krieg 1866 war König Georg V. von Hannover seiner Familie zunächst nach Österreich später nach geflohen. Der exilierte König der sich mit Verlust seines Königreichs nicht abfinden wollte schürte Frankreich den Haß gegen Preußen indem er Zeitung herausgab die die neuen Verhältnisse in in den schärfsten Tönen angriff. Außerdem versuchte aus hannoverschen Flüchtlingen und Offizieren eine Armee die bei einem möglichen Krieg auf französischer kämpfen und sein verlorenes Königreich zurückerobern sollte. wurde die bereits zugesagte Entschädigung ausgesetzt und Privatvermögen beschlagnahmt um ihm die finanzielle Grundlage entziehen. Da auch sein Sohn Ernst August Herzog von Cumberland den Thronanspruch in aufrechterhielt wurde auch ihm das Vermögen nicht
Die Erträge aus dem geheimen Welfenfonds für verschiedene Zwecke verwendet. Seit 1879 erhielt die Witwe Georgs V. Königin Marie nebst ihren Töchtern eine jährliche Rente 240.000 Reichsmark aus dem Welfenfonds ausgezahlt. Der größte aber wurde vom preußischen Reichskanzler Otto von Bismarck verwendet um sich mittels finanziellem Druck Bestechung die Presse gefügig zu machen (s.a. Auch der Bayernkönig Ludwig II. erhielt - als Gegenleistung für seine zur Kaiserkrönung Wilhelms I. - mehrere Millionen Mark und eine jährliche Zuwendung für seine Schlossbauten. Erst Kaiser Wilhelm II. bestimmte 1892 dass die Zinsen aus dem Welfenfonds an den Chef des Hauses Hannover gezahlt sollten.
Endgültig beendet wurde der Streit um Welfenfonds aber erst - nach einem fast Jahre währenden Rechtsstreit - im Jahre 1933 . Das Reichsgericht sprach dem ehemaligen Herzog Ernst August 8 Millionen Reichsmark Gut Calenberg bei Schloss Marienburg nahe Hannover und zwei weitere landwirtschaftliche bei Salzgitter als Entschädigung zu.