Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Weltraumvertrag (orig.: "Vertrag über die Grundsätze zur der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und Himmelskörper") wurde am 27. Januar 1967 auf der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. In trat der Vertrag am 10. Oktober 1967 die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971) von 98 Staaten unterzeichnet wurde. Im Jahr wurde von den Vereinten Nationen COPUOS (Committee the Peaceful Uses of Outer Space) geschaffen als ständiger Ausschuß den Rechtsstatus und die regeln soll
Ziel des Vertrages war die Verhinderung Okkupation der Himmelskörper durch einzelne Staaten (damals Sowjetunion und der USA ; geregelt in Art. II). Ferner sollten Kernwaffen in den Weltraum verbracht werden (Art. und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen unterworfen sein zivile Raumfahrt und Weltraumforschung wird Staat explizit gestattet. Weiterhin dürfen im Weltall auf dem Mond keine militärischen Basen oder Übungen abgehalten werden. Nach der Vertrag haften auch für Schäden die durch von ihnen den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.
Die Auswirkungen des Vertrages waren bisher Einige Passagen (vgl. Art. XII - Stationen Himmelskörpern) wirken noch äußerst futuristisch. Andererseits sind durch abgestürzte Weltraumfahrzeuge (nach Art. VII) vereinzelt Umstritten ist bisher ob es möglich ist auf Himmelskörpern zu erwerben. Vom europäischen Rechtsstandpunkt betrachtet spricht dagegen zweierlei: Einerseits leitet sich Eigentumsbegriff von einer gesellschaftsvertragsähnlichen Konstruktion ab und ist nicht naturrechtlich zu begründen. Grundsätzlich fehlt es zudem der Verbindung zur Erd oberfläche um ein Grundstück zu begründen. Zum spricht dagegen die fehlende Hoheitsgewalt sodass prinzipiell Grundstück von allen beansprucht werden könnte ohne dagegen ein Rechtsschutz bestünde. Die Beanspruchung eines ist daher beliebig und ohne Rechtsbindung. Der Weltraumvertrag bindet jedoch nur Staaten und keineswegs Zur Lösung werden nationale Raumfahrtgesetze vorgeschlagen. Dies nur durch große Nationen oder supranationale Organisationen die Europäische Gemeinschaft betrieben werden die auch die Erkundung Weltraums ( ESA NASA ) vorantreiben. Problematisch ist bereits zur damaligen Zeit fehlende Abgrenzung zwischen Weltraum einerseits und Luftraum andererseits im Weltraumvertrag gewesen. Dies wirkte insbesondere auf die militärische Nutzung aus. Insbesondere SDI -Programm und die "Star Wars"-Szenarien der Reagan-Administration den 1980er Jahren dehnten den Begriff des in Regionen aus die gemeinhin dem Weltraum worden wären. Mangels Regelung im Weltraumvertrag wären Vorhaben wenn sie umgesetzt worden wären vermutlich gewesen.
Neben den Weltraumvertrag bestehen völkerrechtliche Verträge zur Rettung von Astronauten (1968) Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände (1972) deren (1975) und zur Nutzung des Mondes (1979; sog. Mondvertrag).