Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Werbungskosten ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet im Zusammenhang mit der Einkommensteuer diejenigen Aufwendungen die zur Erwerbung Sicherung Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind. Werbungskosten sind Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG ) aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) aus und Verpachtung (§ 21 EStG) und Sonstigen (§§ 22 ff. EStG) zur Ermittlung der relevanten Einkünfte von den Einnahmen abzuziehen.
In den Lohnsteuertabellen (nicht mit den zu verwechseln) ist bereits ein Pauschbetrag gemäß 9a Abs. 1 Nr. 1 EStG für Werbungskosten in Höhe von 1.044 EUR (ab 920 EUR) eingearbeitet. Jedem Arbeitnehmer werden also (ohne Nachweis) Werbungskosten in dieser Höhe angerechnet. er höhere Werbungskosten gehabt kann er diese der Steuererklärung angeben und steuermindernd geltend machen.
Weitere Pauschbeträge in Höhe von jeweils EUR werden bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Leibrenten gewährt (§ 9a Abs. 1 Nr. und 3 EStG).