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Ein Wertpapier ist eine Urkunde die ein privates Recht z.B. das eigentum an einem Unternehmen verbrieft. Um das Recht geltend zu ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig.
Die genaue juristische Definition lautet also: die ein privates Recht (auf etwas) derart dass die Innehabung (in Deutschland: = Besitz) Urkunde zur Geltendmachung des Rechts erforderlich ist. Definition bedeutet vor allem dass kein Wertpapier bloßen Beweisurkunden (= Beweis des Bestehens des wie z.B. Quittung Schuldschein Kaufvertrag sowie bei Legitimationsurkunden (= Prüfung der Berechtigung dess Vorlegers Empfangnahme einer Leistung) z.B. Garderobenmarke Gepäckaufbewahrungsschein Reparaturschein Manchmal wird die obige Definition insofern zusätzlich als Rektapapiere (siehe unten) keine Wertpapiere sind. Die Innehabung kann vereinfachend mit Vorlage gleichgesetzt werden ist aber zu beachten dass dies manchmal richtig ist - so genügt beispielsweise bei zur Ausübung des Rechts auf Teilnahme an Hauptversammlung die Vorlage der sgn. Hinterlegungsbescheinigung (der dass die Aktien bei ihr im Depot werden) d.h. die eigentliche Aktie muss nicht werden man muss sie aber besitzen.
Der Kurs zu dem neu ausgegebene Wertpapiere dem angeboten werden wird als Emissionskurs bezeichnet.
Ein Wertpapier besteht i.d.R. effektiv aus
dem Mantel: Das ist die Urkunde
dem Bogen: Das ist ein in gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die Abschnitte werden Kupon genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. aber auch Wandlungen Bezug neuer Aktien o.
dem Erneuerungsschein: Gegen Abgabe des Erneuerungsscheines einer Zahlstelle erhält der Inhaber einen neuen (wenn z.B. die Koupons des alten Bogens sind). Häufig ist der Erneuerungsschein aber als Abschnitt im Bogen enthalten.
Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere im Sinn bisher über eine sechsstellige Kennnummer die oder WKN klassifiziert; diese wurde am 22. April 2003 durch die ISIN ( International Securities Identification Number ) ersetzt. Die ISIN ist eine zwölfstellige die nach folgendem Muster zusammengesetzt ist:
Ländercode Nationale Kennnummer Prüfziffer DE 000575200
In den nationalen Kennnummern ist sofern existent die bisherige WKN (im Beispiel: Bayer AG WKN 575200) rechtsbündig eingearbeitet die vorderen werden mit Nullen aufgefüllt.
Klassifikation nach Bezeichnung des Berechtigten/Begünstigten (= Anspruch auf Leistung hat) :
A) INHABERPAPIERE (engl.: bearer paper): Das sind bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die erfolgt durch bloße (Vereinbarung und) Übergabe des Beispiele sind die (sonst) Orderpapiere mit Blankoindossament C ).
B) REKTAPAPIERE (=NAMENSPAPIERE) (engl etwa: nonnegotiable/registered instrument): sind WP bei denen Berechtigter (nur) der Genannte ist. Die Übertragung erfolgt durch (Vereinbarung Zession (=Forderungsabtretung). Beispiele sind:
a) die (sonst) geborenen Orderpapiere mit negativer (=Rektaklausel = „nicht an Order“ oder “nicht (siehe C)
b) die (sonst) gekorenen Orderpapiere ohne Orderklausel C)
C) ORDERPAPIERE (engl: order paper) ( in unter §363ff HGB) Das sind WP die Indossament übertragen werden können (= indossable/indossierbare WP). ist der darauf Genannte oder der den als neuen Berechtigten (=Indossataren) bezeichnet. Die Übertragung durch Indossament und (Vereinbarung und) Übergabe.
a) Vollindossament.Dies ist ein formloser schriftlicher Übertragungsvermerk den Namen des neuen Berechtigten nennt und
a1) ohne eine 2. Orderklausel (d.h. z.B. „Für mich an XY“). Dieses Vollindossament macht dem Orderpapier ein Rektapapier .
a2) mit einer 2. Oderklausel (d.h. z.B. mich an die Order von XY“). Hier das WP weiterhin ein Orderpapier.
b) Blankoindossament.Dies ist die bloße Unterschrift des Daraus folgt dass Indossatar jeder Vorleger des ist. Ein Blankoindossament macht aus dem Orderpapier Inhaberpapier.
a) geborene (=gesetzliche) Orderpapiere: Das sind WP auch ohne Orderklausel Orderpapiere sind. Geborene OP nur der Wechsel Scheck und die Namensaktie.
b) gekorene Orderpapiere: Das sind WP die dann Orderpapiere sind wenn sie eine Orderklausel (sonst sind sie Rektapapiere). Gekorene OP sind die (Transport)Versicherungspolize das Konnossement der Ladeschein der (Order)lagerschein die kaufmännische sowie der kaufmännische Verpflichtungsschein.
c) Alle anderen mit Orderklausel versehenen Papiere keine echten OP. Durch Indossament wird bei nur die Abtretung beurkundet (mit den gleichen wie bei Namenspapieren).
In der Praxis sieht das Ganze aus. Auf der Vorderseite eines (gekorenen) OP etwa: „Berechtigter = Peter an Order (engl: order)“ bzw. „Berechtigter = Peter oder an Order“ Die Worte die auf „Peter“ folgen man als ORDERKLAUSEL und sie bedeuten „oder den Peter ggf. durch Indossament befiehlt“. Der Peter schreibt dann ggf. auf die Rückseite WP etwa:
a) „Für mich an XY“. (ein INDOSSAMENT
b) „Für mich an die Order von INDOSSAMENT mit einer ZWEITEN ORDERKLAUSEL)