Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Widerspruch bedeutet umgangssprachlich etwas als falsch Empfundenes hinzunehmen sondern die Ablehnung kundzutun.
Widerspruch ist in der deutschen juristischen Fachsprache allgemeine Bezeichnung für einen Rechtsbehelf gegen behördliche gerichtliche Entscheidungen.
Im Zivilprozess bezeichnet man den gegen den Erlass Mahnbescheids gerichteten Rechtsbehelf des Antragsgegners als Widerspruch. Widerspruch bewirkt dass der Antragsteller keinen Vollstreckungsbescheid kann sondern zur Klärung der umstrittenen Forderung das ordentliche Verfahren des Zivilprozesses überleiten kann.
Widerspruch kann im Verfahren über Ordnungswidrigkeiten gegen einen von der Verwaltungsbehörde erlassenen eingelegt werden. Dadurch wird erreicht dass vom über den Tatvorwurf und die eventuelle Sanktion entscheiden ist.