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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Wiedergutmachungspolitik (deutsche)


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Wiedergutmachung

Seit dem Bestehen der Bundesrepublik gehören zur Wiedergutmachung für in der Zeit des Nationalsozialismus erlittenes Unrecht zu den Kernaufgaben der Zwar ist man sich bewusst dass keine so umfangreiche Entschädigungsregelung kein noch so großer dem Anspruch gerecht werden können die Leiden NS-Regime verfolgter Menschen wiedergutzumachen trotzdem versuchte man den Wiedergutmachungsleistungen erlittenes Unrecht zumindest materiell zu So wurde seit 1951 in der Bundesrepublik ein umfassendes System der Wiedergutmachung aufgebaut das 1990 vom vereinigten Deutschland fortgeführt und ausgeweitet Die Festlegung bestimmter Regelungen zur Wiedergutmachung erfolgte Überleitungsvertrag zwischen der Bundesrepublik dem Staat Israel verschiedenen jüdischen Organisationen in dem die Bundesrepublik zu umfangreichen Zahlungen an den Staat Israel und die Jewish Claims Conference verpflichtete. den folgenden Jahren beschloss der Deutsche Bundestag große Zahl weiterer Gesetze und die Bundesregierung schloss Abkommen zur Zahlung von Wiedergutmachungsleistungen.




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