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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 20. Juni 2013 

Wilde Ehe


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Als wilde Ehe bezeichnete man früher die Beziehung von die unverheiratet unter einem Dach zusammenlebten nach heutigem Steuerrecht wohl ein "gemeinsamer Haushalt" und die der Geburt von Kindern nicht geheiratet haben in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen lebten. Früher als Versorgung der Familie und der Kinder noch sehr im standen war dies ein Grund für Getuschel Anfeindungen. Heute benutzt man den Begriff meist um eine feste und dauerhafte Lebensgemeinschaft ohne Trauschein (konsensuale Lebensgemeinschaft) zu charakterisieren.

In der Schweiz wird sowohl die "wilde Ehe" als die in Deutschland als eheähnliche Gemeinschaft bekannte als Konkubinat bezeichnet.

Neuerdings wird der Begriff "wilde Ehe" verwendet um eine Beziehung zweier verheirateter Menschen kennzeichnen in der nachhaltig ein hohes Level und sexueller Aktivitäten gepflegt wird.




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