Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Wildschaden bezeichnet:
in der Landwirtschaft Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen deren Saat Feldfrucht durch jagdbare Tiere im der Jagdgesetze.
Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie Wildschweine (Schwarzwild) verursacht. Wildschweine suchen während der die Felder auf und ernähren sich davon Saatkartoffeln Saatgetreide wie Weizen und Mais. Von Bedeutung ist der Schaden den Wildschweine an Feldfrüchten verursachen insbesondere an Kartoffeln Weizen Hafer Mais.
Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von verursachten Wiesenschäden. So suchen diese insbesondere im und im Winter die Wiesen und Weiden und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum der Eiweissaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen und verursachen so große Schäden.
in der Forstwirtschaft Beschädigungen der Flora durch Verbiß und ( Fegen ) von wildlebenden Tieren die dem Jagdgesetz unterliegen an vorwiegend jungen Pflanzen.
Im gewissen Maß ist Wildverbiß zur Erhaltung Lichtungen und darin befindlichen Biotopen lichtliebender Pflanzen von Bedeutung.
Der Jagdpächter der die Jagd gepachtet hat ist Heute abgeschossene Jagdpachtverträge beinhalten regelmäßig eine Wildschadenspauschale sich an den voraussichtlich entstehenden Wildschadensabwehrmaßnahmen orientiert. gibt auch Pachtverträge die eine so genannte der tatsächlichen Wildschadensabwehrmaßnahmen beinhalten.
Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist juristischen Sinne kein Wildschaden ebenso wenig wie bei einer Kollision mit einem Menschen entstandene Schaden ein Menschenschaden ist oder der Zusammenprall einem Baum als Baumschaden im Sinne von Waldschäden werden kann. Vielmehr bezeichnet man die Kollision Fahrzeuges mit einem wilden Tier als Wildunfall. dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein der im Regelfall durch die Fahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt